Strafrecht


Strafrechtliche Auseinandersetzungen unterscheiden sich bereits durch die Verfahrensbeteiligten gravierend von sämtlichen anderen Rechtsstreitigkeiten. Der von strafrechtlichen Ermittlungen Betroffene findet auf der anderen Seite der Barrikade nicht eine beliebige gegnerische Partei, sondern die rechtlichen Repräsentanten des Staates.





Den über das staatliche Gewaltmonopol vermittelten vielfältigen möglichen strafprozessualen Eingriffen wie Durchsuchung und Beschlagnahme, körperliche Untersuchung, erkennungsdienstlichen Maßnahmen, molekulargenetische Untersuchung, DNA­ldentitätsfeststellung, Inhaftierung, vermag der Beschuldigte allein kaum zu begegnen.

Vielfach angebotene „Geständnisbegleitung" mit der Hoffnung auf einen hierdurch erzielbaren günstigen „Deal" wird ihm nur in Ausnahmefällen helfen. Zumeist gibt er damit sein rechtliches und tatsächliches Schicksal -im Übrigen allzu früh- in fremde Hände und verbaut sich jegliche Möglichkeit der der aktiven, gestaltenden Einflussnahme auf den Strafprozess.

Vonnöten ist vielmehr engagierte, beharrliche und unerschrockene Strafverteidigung.

Eine solche setzt durch langjährige praktische Erfahrung und Spezialisierung verbunden mit ständiger Fortbildung gewonnene fachliche Kompetenz voraus, die ich Ihnen anbieten darf.

Anwaltliche Hilfe sollten Sie bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens in Anspruch nehmen, in der Regel, sobald gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, indessen aber auch bereits dann, wenn Sie eine schriftliche Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben. Fehler in diesem frühen Verfahrensstadium lassen sich in der Regel später nur sehr schwer korrigieren.

Die frühzeitige Beauftragung eines Verteidigers ermöglicht schließlich über dessen Akteneinsichtsrecht die Erlangung sämtlicher für das Verfahren erheblicher Informationen und insoweit eine sachgerechte Vorbereitung der Verteidigung. Erst dann sollte eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob Erklärungen zur Sache abgegeben werden oder nicht.

Ich berate präventiv im Vorfeld möglicher Strafverfahren und insbesondere im Ermittlungsverfahren.

Im Ermittlungsverfahren und im eröffneten Strafverfahren biete ich Ihnen eine engagierte Verteidigung an, einschließlich einer solchen in Ordnungswidrigkeitssachen.

Meine Tätigkeit bezieht sich auf die Bereiche

  • des allgemeinen Strafrechts,
  • des Wirtschaftsstrafrechts,
  • des Steuerstrafrechts,
  • des Verkehrsstrafrechts,
  • des Sexualstrafrechts,
  • der Nebenklage sowie
  • der Revision in Strafsachen.